Gebührendes zu den Gebühren

Als Rentenberaterin bin ich Angehörige eines rechtsberatenden Berufes und rechne grundsätzlich Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. 


In einem ersten Beratungsgespräch werden die Problemfelder erörtert und Vorschläge für das weitere Vorgehen unterbreitet. 

Privatmandanten entstehen für die Erstberatung Gebühren in folgender Höhe:

Halbstundensatz 60,- € (zzgl. 19 % MwSt. = 71,40 €) 

Stundensatz 120,- € (zzgl. 19 % MwSt. = 142,80 €)

Höchstbetrag 190,- € (zzgl. 19 % MwSt. = 226,10 €)

Im Falle einer Mandatserteilung hängt die Gebührenhöhe vom Auftragsgegenstand, der Verfahrensart (außergerichtliche Tätigkeiten oder Prozessvertretung) und vom Gesamtaufwand im Einzelfall ab (§ 14 RVG). Grundlage für die Gebührenhöhe in sozialrechtlichen Angelegenheiten sind die Betragsrahmengebühren nach dem Gebührenverzeichnis – Anlage 1 zum RVG. 

Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte dem Merkblatt:

Download
Gebührenmerkblatt_RB_Nord_20.12.2019.pdf
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Bei Geschäftsmandanten erfolgt die Gebührenabrechnung in der Regel nach Streitwerten oder aufgrund einer Honorarvereinbarung.

 

Wird nach einer ersten Beratung das Mandat zur Vertretung im Widerspruchs- bzw. Klageverfahren erteilt, wird die Erstberatungsgebühr angerechnet.

 

Die Rechnungstellung erfolgt ohne Ausweis der Umsatzsteuer nach § 19 UStG.

 

Sie verfügen über eine Rechtsschutzversicherung? Dann können Kosten der Rechtsberatung oder Prozessvertretung eventuell erstattet werden. Ob eine Kostenübernahme möglich ist, hängt von Ihrer Versicherungspolice ab. Gern übernehme ich die Einholung der Deckungszusage für Sie.

 

Ferner können im Erfolgsfall die im Rechtsbehelfsverfahren (Widerspruch, Klage, Berufung) entstandenen Kosten durch den Antragsgegner erstattet werden. Über die Kostenerstattungspflicht entscheiden die Sozialversicherungsträger bzw. die Gerichte. 


Über mich

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Leistungen

Als unabhängige Rentenberaterin unterstütze ich Sie in allen Rentenangelegenheiten und sozialversicherungsrechtlichen Fragen.